§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung und Montage von Fenstern, Türen, Schiebeelementen, Bauelementen sowie damit zusammenhängende Leistungen zwischen der Sialdo GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden
(nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
(3) Diese Bedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich zwischen diesen unterschieden wird.
§2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Leistung.
(3) Technische Änderungen, Verbesserungen oder Anpassungen aufgrund baulicher Gegebenheiten bleiben vorbehalten, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind.
§3 Leistungsumfang
(1) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung.
(2) Nebenleistungen wie Putz-, Maler-, Elektro- oder Maurerarbeiten sind nicht Bestandteil des Angebots, sofern sie nicht ausdrücklich aufgeführt sind.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass zum vereinbarten Montagetermin alle baulichen Voraussetzungen erfüllt sind.
§4 Preise
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro.
(2) Gegenüber Verbrauchern gelten Bruttopreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(3) Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(4) Zusätzliche Leistungen oder Änderungen während der Bauausführung werden gesondert berechnet.
§5 Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der vollständige Auftragsbetrag (100 %) bei Auftragserteilung zur Zahlung fällig.
(2) Erst nach vollständigem Zahlungseingang beginnt die Bestellung der individuell gefertigten Bauelemente sowie die Terminplanung für Lieferung und Montage.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß gesetzlicher Vorschriften zu berechnen.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen auszusetzen.
§6 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der Sialdo GmbH.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.
§7 Liefer- und Montagefristen
(1) Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Liefer- und Montagefristen verlängern sich angemessen bei:
– Materialengpässen
– höherer Gewalt
– Lieferverzögerungen von Vorlieferanten
– Witterungseinflüssen
– unzureichender Baustellenvorbereitung durch den Auftraggeber.
§8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen:
– freien Zugang zur Baustelle
– Stromversorgung (230V)
– ausreichende Arbeitsfläche
– ggf. erforderliche Genehmigungen oder Gerüste
– Schutz von Möbeln und Bodenbelägen.
Zusätzliche Aufwendungen durch fehlende Voraussetzungen werden gesondert berechnet.
§9 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme.
(2) Erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung keine Abnahme oder wird das Werk in Gebrauch genommen, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§10 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
(3) Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nachbesserung berechtigt.
§11 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
(3) Für Schäden an bereits vorhandener Bausubstanz haftet der Auftragnehmer nur bei schuldhaftem Verhalten.
§12 Widerrufsrecht bei Verbrauchern
(1) Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht.
(2) Dieses kann vorzeitig erlöschen, wenn der Kunde ausdrücklich verlangt, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und individuell gefertigte Bauelemente produziert werden.
§13 Gerichtsstand
(1) Für Unternehmer ist Gerichtsstand der Sitz der Sialdo GmbH.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.